"Außer dem Licht wird nichts so oft gebrochen wie das Recht."
(Alfred Polak)
Dr. Nicolas A. Frühsorger - Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht in München
Haben Sie vielen Dank, dass Sie sich für unsere Rechtsanwaltskanzlei in München interessieren.
Wenn Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren oder einem Ordnungswidrigkeitsverfahren sind, beraten wir Sie gerne und vertreten Ihre Interessen von Anfang der Ermittlungen an, sei es als Wahlverteidiger oder als Pflichtverteidiger. Mit unserer Erfahrung und unserem Engagement schützen wir Ihre verfassungsmäßigen Rechte schon im Stadium des Ermittlungsverfahrens. Gerne beraten und vertreten wir Sie aber auch bundesweit vor Gericht oder in der Rechtsmittelinstanz.
Wir sind eine etablierte Fachanwaltskanzlei für Strafrecht im Herzen von München, die sich seit ihrer Gründung auf die Übernahme und Verteidigung von strafrechtlichen Mandaten spezialisiert hat.
Unser Kanzleigründer Rechtsanwalt Dr. Frühsorger hat bereits bundesweit in zahlreichen spektakulären Fällen erfolgreich verteidigt.
Exemplarisch aufgeführt seien etwa der Münchener Islamisten- bzw. Terroristenprozess, der Fall des Anlegerbetrügers Engler sowie der Fall des kleinen Marcel in Mannheim oder die Fälle des „U-Bahn-Vergewaltigers“ und des „Aufzug-Vergewaltigers“ jeweils in München oder des „Todrasers“ in Augsburg. Aber auch im Bereich der Nebenklage, beispielsweise im NSU-Prozess vor dem OLG München, ist Rechtsanwalt Dr. Frühsorger aktiv.
Inzwischen konnte Rechtsanwalt Dr. Frühsorger seine theoretische wie praktische Kompetenz auch durch den ihm von der Rechtsanwaltskammer München zum frühestmöglichen Zeitpunkt verliehenen Titel "Fachanwalt für Strafrecht" unter Beweis stellen.
Gerne nehmen wir uns auch Ihres Falles an. Bitte sprechen Sie uns an. Wir freuen uns auf die künftige Zusammenarbeit und stehen Ihnen jederzeit mit unserer Erfahrung, unserem Einsatz sowie mit Rat und Tat zur Seite. Denn denken Sie immer daran:
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren." (Bertolt Brecht)
Warum sollten Sie einen Fachanwalt beauftragen?
Das Tätigkeitsfeld der Strafverteidigung weist eine Reihe von besonderen Anforderungen auf, die sich von denjenigen anderer Rechtsgebiete deutlich unterscheiden. Wer sich mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sieht, tut daher gut daran, sich vertrauensvoll an einen Fachanwalt für Strafrecht zu wenden. Denn ein entsprechend spezialisierter Rechtsanwalt verfügt nach § 13 Fachanwaltsordnung (FAO) über die nötige Erfahrung auf dem Gebiet des Strafrechts und garantiert eine nach allen Regeln der Kunst effektive Strafverteidigung im Interesse des Beschuldigten. Nur hinter einem Fachanwalt für Strafrecht verbirgt sich auch ein Experte der Strafrechtspflege in München. Die Sozietät Frühsorger - Mühlberger steht Ihnen selbstverständlich nicht nur in München, sondern bundesweit zur Seite.