Durchsuchung / Beschlagnahme
Bei Vorliegen der hierzu erforderlichen rechtlichen Voraussetzungen darf die Staatsgewalt Ihnen in Ihrer Privatwohnung oder auf Ihrem Firmengelände unangekündigte Hausbesuche abstatten und dort - wenn nötig - alles auf den Kopf stellen. Ihre Reaktion hierauf sollte sich auf drei wesentliche Dinge beschränken:
- Dulden Sie die Maßnahme ohne Widerstand oder Verdunklungsversuche.
- Schweigen Sie zu den Vorwürfen und unterschreiben Sie nichts.
- Rufen Sie sofort den Strafverteidiger Ihres Vertrauens an.
Einen ausführlichen Ratgeber zum richtigen Umgang und Verhalten im Rahmen einer Hausdurchsuchung finden Sie hier.
Ein erfahrener Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht wie unser Kanzleigründer Dr. Frühsorger erkennt den Ernst der Lage und wird Ihnen umgehend zur Hilfe eilen. Dr. Frühsorger ist auf Grund seiner speziellen Qualifikation im Zweifel mehr als anderweitig spezialisierte Rechtsanwälte dazu in der Lage, umgehend das Notwendigste für Sie zu veranlassen, wenn es sein muss auch fernmündlich. Vergeuden Sie hier keine Zeit! Die Staatsmacht tut es auch nicht. Rufen Sie uns an. Wir kümmern uns um den Rest.