Verhaftung / Festnahme
Mit eine der extremsten Formen staatlicher Zwangsmaßnahmen ist die Festnahme bzw. Verhaftung. Sie kommt in der Regel überraschend und nimmt keine Rücksicht darauf, in welchen Umständen privater oder beruflicher Natur Sie sich gerade befinden. Auch wenn Ihnen dies im Zweifel besonders schwer fallen wird, sollte sich Ihre Reaktion - ähnlich wie bei einer Hausdurchsuchung - auf folgende drei Dinge beschränken:
- Dulden Sie die Maßnahme ohne Widerstand oder Fluchtversuche.
- Schweigen Sie zu den Vorwürfen, stellen Sie keine Fragen, übergeben Sie den Beamten lediglich Ihre Ausweispapiere, aber unterschreiben Sie nichts.
- Verlangen Sie sofort den Strafverteidiger Ihres Vertrauens anrufen zu dürfen.
Einen ausführlichen Ratgeber zum richtigen Umgang und Verhalten im Rahmen einer Festnahme bzw. Verhaftung finden Sie hier.
Alles Weitere übernimmt Ihr Verteidiger Dr. Frühsorger. Nur ein ausgewiesener Strafverteidiger und Fachanwalt für Strafrecht wie unser Kanzleigründer verfügt über die nötige professionelle Erfahrung und Ruhe, um die richtigen Entscheidungen für Sie zu treffen. Wir lassen Sie hier nicht im Stich. Nur wer als Beschuldigter die Nerven behält und die vorbezeichneten Ratschläge berücksichtigt, bewahrt sich die Chance auf eine erfolgreiche Verteidigung im späteren Haftverfahren. Also tun Sie sich und uns als Ihrer Verteidigung einen Gefallen und erschweren nicht unnötig unsere Arbeit für Sie durch voreilige und im Nachhinein nur schwer wieder revidierbare Vorgänge und Verhaltensweisen. Dr. Frühsorger kämpft für Ihr Recht.